Keine Unterschrift auf BtM-Rezept-Durchschlag – wie verhalten wir uns richtig?

Wir haben eine Frage zu einem BtM-Rezept: In diesem Fall ist auf dem Durch­schlag (Teil I zum Verbleib in der Apotheke) keine Unter­schrift zu erkennen. Bei Teil II ist sie jedoch vorhanden.

Muss diese ergänzt werden oder reicht es, wenn wir eine Kopie von Teil II beilegen?

Antwort

Das BtM-Rezept besteht aus einem Deck­blatt (Teil II) und zwei Durch­schlägen (Teil I und III). Die Teile I und II werden in der Apotheke vor­ge­legt. Teil I behält die Apotheken­leiterin bzw. der Apotheken­leiter drei Jahre ab Abgabe­datum für Prüf­zwecke zurück, Teil II dient zur Ab­rechnung mit den Kassen. Teil III verbleibt in der Arzt­praxis und muss eben­falls drei Jahre lang ab Aus­stellungs­datum aufbe­wahrt werden. Die Original­unterschrift befindet sich auf Teil II, den Sie kopieren und zusammen mit Teil I den Dokumentations­unterlagen beilegen sollten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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