Keine Unterschrift auf BtM-Rezept-Durchschlag – wie verhalten wir uns richtig?
Wir haben eine Frage zu einem BtM-Rezept: In diesem Fall ist auf dem Durchschlag (Teil I zum Verbleib in der Apotheke) keine Unterschrift zu erkennen. Bei Teil II ist sie jedoch vorhanden.
Muss diese ergänzt werden oder reicht es, wenn wir eine Kopie von Teil II beilegen?
Antwort
Das BtM-Rezept besteht aus einem Deckblatt (Teil II) und zwei Durchschlägen (Teil I und III). Die Teile I und II werden in der Apotheke vorgelegt. Teil I behält die Apothekenleiterin bzw. der Apothekenleiter drei Jahre ab Abgabedatum für Prüfzwecke zurück, Teil II dient zur Abrechnung mit den Kassen. Teil III verbleibt in der Arztpraxis und muss ebenfalls drei Jahre lang ab Ausstellungsdatum aufbewahrt werden. Die Originalunterschrift befindet sich auf Teil II, den Sie kopieren und zusammen mit Teil I den Dokumentationsunterlagen beilegen sollten.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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