Kann während der Pandemie ein Aut-idem-Kreuz ignoriert werden?

Gibt es im Rahmen der Pandemie eine Verfahrensweise für Rezepte mit Aut-idem-Kreuz, wenn das verordnete Arzneimittel nicht lieferbar ist? Oder muss in solch einem Fall nach wie vor ein neues Rezept besorgt werden?

Antwort

In der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die am 22.04.2020 in Kraft getreten ist, gibt es auch eine Regelung bezüglich Rezepten, auf denen der Arzt ein Arzneimittel mit Aut-idem-Kreuz verordnet hat: Danach dürfen Apotheken, sofern für eine mit Aut-idem-Kreuz versehene Verordnung keine vorrätige oder lieferbare Alternative gefunden werden kann, nach Rücksprache mit dem Arzt ein aut-simile-fähiges Arzneimittel abgeben. Dies ist auf der Verordnung zu dokumentieren und abzuzeichnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung