Kann Volon A über ein Kassenrezept abgerechnet werden?
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Eine Patientin hat uns ein Kassenrezept zulasten der BARMER über „Volon A 40 1 Amp. PZN 01116207“ vorgelegt. Sie sagt, dass sie es aufgrund einer Allergie (Heuschnupfen) bekommt.
Übernimmt die Krankenkasse Volon oder sollen wir es lieber privat abrechnen?
Antwort
Volon A findet sich zwar auf der Liste der Lifestyle-Arzneimittel (Anlage II der AM-RL), jedoch ausdrücklich nur für das Anwendungsgebiet Alopecia areata.

Es ist in anderen Indikationen erstattungsfähig, sofern es auf einem Muster-16-Rezept verordnet wurde.
Nur für die Indikation Alopecia areata wäre Volon A nicht erstattungsfähig. Die Apotheke hat diesbezüglich jedoch keine Prüfpflicht, es sei denn, die Diagnose Alopecia areata stünde auf dem Rezept. Nur in diesem Fall müsste Volon A vom Patienten privat gezahlt werden.
Ist keine Diagnose angegeben, kann von einer Erstattung ausgegangen werden. Zudem hat Ihnen die Patientin ja sogar die Indikation genannt, daher können Sie das Arzneimittel über die GKV abrechnen.
- DAP Arbeitshilfe „Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel“
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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