Kann Tyrosur CareExpert als Nichtarzneimittel zulasten der GKV abgerechnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung zulasten der IKK Nord (IK 100202549) für ein vierjähriges Kind vor:
„Tyrosur CareExpert Wundgel 25 g PZN: 12742439“.
Dürfen wir dieses Rezept beliefern? Wir sind uns uneinig, da das Präparat als Nichtarzneimittel gekennzeichnet ist.
Antwort
Bei Tyrosur Care-Expert Wundgel handelt es sich nicht um ein Arzneimittel, sondern um ein Medizinprodukt, das den Verbandmitteln und Pflastern zugeordnet wird:
TYROSUR CareExpert Wundgel
P 12 742 439 Medizinprodukt (Verbandstoffe und Pflaster)
Verbandmittel werden von den gesetzlichen Kassen erstattet, allerdings kann sich der Betrag, den die Kassen erstatten, von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In der Apotheken-EDV sind üblicherweise die jeweils geltenden Vertragspreise hinterlegt, zu denen Sie solch ein Mittel mit der Krankenkasse abrechnen können. Die Abgabe zulasten der GKV ist also erlaubt.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Medizinprodukte auf GKV-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung