Kann Tyrosur CareExpert als Nichtarzneimittel zulasten der GKV abgerechnet werden?

Uns liegt eine Verordnung zulasten der IKK Nord (IK 100202549) für ein vier­jähriges Kind vor:
„Tyrosur CareExpert Wundgel 25 g PZN: 12742439“.

Dürfen wir dieses Rezept beliefern? Wir sind uns uneinig, da das Präparat als Nicht­arznei­mittel gekenn­zeichnet ist.

Antwort

Bei Tyrosur Care-Expert Wundgel handelt es sich nicht um ein Arzneimittel, sondern um ein Medizinprodukt, das den Verbandmitteln und Pflastern zugeordnet wird:

TYROSUR CareExpert Wundgel

P 12 742 439 Medizinprodukt (Verbandstoffe und Pflaster)

Verbandmittel werden von den gesetzlichen Kassen erstattet, allerdings kann sich der Betrag, den die Kassen erstatten, von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In der Apotheken-EDV sind üblicherweise die jeweils geltenden Vertragspreise hinterlegt, zu denen Sie solch ein Mittel mit der Krankenkasse abrechnen können. Die Abgabe zulasten der GKV ist also erlaubt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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