Kann Tamsulosin off-label zulasten einer GKV verordnet werden?

Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung: Hierbei handelt es sich um eine Verordnung für eine junge Patientin (*1994) über „TAMSULOSIN 0,4 mg (Dosierung: 0–0–1) / Off-Label-Use N1“.

In Arzneimittel-Richtlinie Anlage VI konnte ich Tamsulosin finden, bin mir aber unsicher, ob dieses Medikament nun auch zulasten der GKV (107310373) erstattungsfähig ist oder die Patientin dieses Medikament ausschließlich in Eigenleistung erhalten kann.

Antwort

In Teil A der Anlage VI der AM-RL des G-BA sind die Wirkstoffe und Indikationen gelistet, die off-label verordnet werden dürfen (nach entsprechender Aufklärung und Dokumentation durch den Arzt). Für Tamsulosin besteht demnach Verordnungsfähigkeit bei Urolithiasis (= Konkremente im Harntrakt). Da diese Indikation beide Geschlechter betreffen kann, spricht zunächst nichts dagegen, dass diese Indikation vorliegen kann. Ist eine eindeutige Indikation verzeichnet? Dann müssten Sie diese prüfen. Ist keine Diagnose vermerkt, müssen Sie es dementsprechend nicht überprüfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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