Kann Tamsulosin off-label zulasten einer GKV verordnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu folgender Verordnung: Hierbei handelt es sich um eine Verordnung für eine junge Patientin (*1994) über „TAMSULOSIN 0,4 mg (Dosierung: 0–0–1) / Off-Label-Use N1“.
In Arzneimittel-Richtlinie Anlage VI konnte ich Tamsulosin finden, bin mir aber unsicher, ob dieses Medikament nun auch zulasten der GKV (107310373) erstattungsfähig ist oder die Patientin dieses Medikament ausschließlich in Eigenleistung erhalten kann.
Antwort
In Teil A der Anlage VI der AM-RL des G-BA sind die Wirkstoffe und Indikationen gelistet, die off-label verordnet werden dürfen (nach entsprechender Aufklärung und Dokumentation durch den Arzt). Für Tamsulosin besteht demnach Verordnungsfähigkeit bei Urolithiasis (= Konkremente im Harntrakt). Da diese Indikation beide Geschlechter betreffen kann, spricht zunächst nichts dagegen, dass diese Indikation vorliegen kann. Ist eine eindeutige Indikation verzeichnet? Dann müssten Sie diese prüfen. Ist keine Diagnose vermerkt, müssen Sie es dementsprechend nicht überprüfen.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung