Kann Tamsulosin für eine Frau über die GKV abgerechnet werden?
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Uns liegt eine Verordnung über Tamsulosin zulasten der AOK Niedersachsen für eine Frau vor.
Darf die Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden? Normalerweise wird der Wirkstoff doch nur bei Männern angewendet.
Antwort
In Anlage VI zur AM-RL des G-BA ist die Verordnungsfähigkeit von zugelassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungsgebieten (sog. Off-Label-Use) geregelt. Hier wird auch Tamsulosin unter Punkt XXIX aufgeführt, und zwar besteht demnach für Tamsulosin Verordnungsfähigkeit bei Urolithiasis (= Konkremente/Harnsteine im Harntrakt). Da diese Indikation beide Geschlechter betreffen kann, spricht zunächst nichts dagegen, dass diese Indikation auch bei einer Frau vorliegen kann.
Wenn ein Arzneimittel in Anlage VI gelistet ist, dürfen Sie dieses für die betreffende Indikation auch zulasten der GKV abrechnen.
Daher gehen wir davon aus, dass Tamsulosin von den dort genannten Herstellern im Off-Label-Use von den Kassen auch erstattet wird. Ob die Verordnung nun zur dort aufgeführten Diagnose passt, kann und muss die Apotheke nicht prüfen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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