Kann Tamsulosin für eine Frau über die GKV abgerechnet werden?

Uns liegt eine Verordnung über Tamsulosin zulasten der AOK Nieder­sachsen für eine Frau vor.

Darf die Verordnung zulasten der gesetzlichen Kranken­kasse abgerechnet werden? Normaler­weise wird der Wirk­stoff doch nur bei Männern angewendet.

Antwort

In Anlage VI zur AM-RL des G-BA ist die Verordnungs­fähigkeit von zuge­lassenen Arzneimitteln in nicht zugelassenen Anwendungs­gebieten (sog. Off-Label-Use) geregelt. Hier wird auch Tamsulosin unter Punkt XXIX aufge­führt, und zwar besteht demnach für Tamsulosin Verordnungs­fähigkeit bei Urolithiasis (= Konkremente/Harnsteine im Harntrakt). Da diese Indikation beide Geschlechter betreffen kann, spricht zunächst nichts dagegen, dass diese Indikation auch bei einer Frau vorliegen kann.

Wenn ein Arznei­mittel in Anlage VI gelistet ist, dürfen Sie dieses für die betreffende Indikation auch zulasten der GKV abrechnen.

Daher gehen wir davon aus, dass Tamsulosin von den dort genannten Herstel­lern im Off-Label-Use von den Kassen auch erstattet wird. Ob die Verordnung nun zur dort aufge­führten Diagnose passt, kann und muss die Apotheke nicht prüfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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