Kann statt zweier Einzelpackungen die Kombipackung abgegeben werden?

Wir haben eine Verordnung zulasten der AOK Nordost erhalten, auf der in zwei Verordnungszeilen „Dexamytrex Augensalbe 3 g N1“ und „Dexamytrex Augentropfen 5 ml N1“ verordnet sind.

Müssen wir jetzt jede Packung einzeln abgeben oder sollten wir aus wirtschaftlichen Gründen auf die Kombipackung ausweichen?

Antwort

Früher (das heißt nach altem Rahmenvertrag) musste aus wirtschaftlichen Gründen eine Kombipackung abgegeben werden. Jetzt heißt es in § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag, dass jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweiligen Anzahl an Packungen zu beliefern ist. Es müssen also in Ihrem Fall die Augensalbe und die Augentropfen einzeln abgegeben werden.

Aufgrund der SARS-CoV-2-AMVersVO dürften Sie jedoch zurzeit auch von der Anzahl der Packungen abweichen und das abgeben, was Sie vorrätig haben, um so den Patienten zeitnah zu versorgen. Haben Sie also nur die Kombipackung an Lager, kann diese zurzeit auch abgegeben werden. Dies muss dann aber per Sonder-PZN auf dem Rezept dokumentiert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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