Kann Shingrix auf einem normalen GKV-Rezept verordnet werden?

Wir haben eine Frage zur Verordnung von Shingrix: Die Shingrix-Impfung kann ja seit Herbst 2019 auf Sprechstundenbedarf verordnet werden.

Kann die Impfung dann nur noch über Sprechstundenbedarf oder auch weiterhin über ein „normales“ GKV-Rezept abgerechnet werden?

Wir haben derzeit Sprechstundenbedarfsrezepte, aber teilweise auch GKV-Rezepte, die auf die Kunden selbst ausgestellt sind.

Antwort

Die Apothekerverbände haben darauf hingewiesen, dass Shingrix in die Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Impfstoffen aufgenommen und somit über Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen werden kann. Über SSB beziehen Ärzte grundsätzlich alle Schutzimpfungen, die von der STIKO empfohlen werden und die in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen wurden. Die Impfung der Patienten, auf die die Bedingungen der Richtlinie zutreffen, erfolgt dann direkt in der Praxis. Die Herpes-Zoster-Impfung (Totimpfstoff) wird gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie für Personen empfohlen, die 60 Jahre oder älter sind, und für Personen ab 50 Jahre, die eine Grunderkrankung haben.

Eine Einzelverordnung auf den Namen des Patienten kann dennoch vorkommen, z. B. wenn es sich um eine Person handelt, die nicht von den STIKO-Empfehlungen erfasst ist, die gesetzliche Krankenkasse die Impfung aber als freiwillige Satzungsleistung auch für andere Personengruppen erstattet. Wie der Arzt solche Satzungsimpfungen verordnet, kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. Die Apotheke hat diesbezüglich jedoch keine Prüfpflicht.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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