Kann Sab Simplex ausnahmsweise für einen Erwachsenen zulasten der GKV abgerechnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Kassenrezept zulasten der BARMER (IK 103480007) erhalten, auf dem für einen Erwachsenen „Sab Simplex, KTA, 100 ST N3 (PZN 03519470)“ verordnet wurde.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, das Arzneimittel für einen Erwachsenen zulasten der Krankenkasse abzurechnen?
Antwort
Da es sich bei Sab Simplex um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt, für das es für die Verordnung keine Ausnahme nach Arzneimittel-Richtlinie gibt, ist es für Erwachsene nicht erstattungsfähig. Vielmehr ist es sogar für Kinder und Jugendliche nach Anlage I unwirtschaftlich. Es sollte nur als Carminativum für Säuglinge und Kleinkinder verordnet werden:

Deshalb empfiehlt es sich, den Sachverhalt in Rücksprache mit dem Arzt zu klären und ihn auf den Verordnungsausschluss hinzuweisen.
- DAP Arbeitshilfe „OTC-Arzneimittel auf GKV-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung