Kann Sab Simplex ausnahmsweise für einen Erwachsenen zulasten der GKV abgerechnet werden?

Wir haben ein Kassenrezept zulasten der BARMER (IK 103480007) erhalten, auf dem für einen Erwachsenen „Sab Simplex, KTA, 100 ST N3 (PZN 03519470)“ verordnet wurde.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, das Arzneimittel für einen Erwachsenen zulasten der Krankenkasse abzurechnen?

Antwort

Da es sich bei Sab Simplex um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt, für das es für die Verordnung keine Ausnahme nach Arzneimittel-Richtlinie gibt, ist es für Erwachsene nicht erstattungsfähig. Vielmehr ist es sogar für Kinder und Jugendliche nach Anlage I unwirtschaftlich. Es sollte nur als Carminativum für Säuglinge und Kleinkinder verordnet werden:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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