Kann Renavit zulasten der GKV abge­geben werden?

Wir haben eine Ver­ordnung über „Renavit über­zogene Tabletten 100 Stück“ zu­lasten der BARMER vor­liegen.

Dürfen wir das Produkt zu­lasten der GKV ab­geben?

Antwort

Bei dem ver­ordneten Produkt handelt es sich um ein Lebens­mittel, genauer Diätetikum gemäß § 31 SGB V.

Produkte, die als Diätetikum gemäß § 31 SGB V gelistet sind, können zulasten der GKV abge­geben werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung