Kann Renavit zulasten der GKV abgegeben werden?
Wir haben eine Verordnung über „Renavit überzogene Tabletten 100 Stück“ zulasten der BARMER vorliegen.
Dürfen wir das Produkt zulasten der GKV abgeben?
Antwort
Bei dem verordneten Produkt handelt es sich um ein Lebensmittel, genauer Diätetikum gemäß § 31 SGB V.
Produkte, die als Diätetikum gemäß § 31 SGB V gelistet sind, können zulasten der GKV abgegeben werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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