Kann Movicol für ein kleines Kind abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept über „Movicol Junior aromafrei z. H. e. Lsg. PLE 30 x 6,9 g PZN 04951755“ erhalten.
Dieses Produkt ist für Kinder zwischen 2 und 11 Jahren zugelassen. Das Kind, das dieses Medizinprodukt erhalten soll, ist aber noch keine 2 Jahre alt, sondern erst 1 Jahr und 11 Monate.
Müssen wir mit der Rezeptbelieferung nun noch knapp 4 Wochen warten, sodass das Kind dann 2 Jahre alt ist?
Antwort
Ist das Kind noch keine 2 Jahre alt, so wird eine Anwendung dieses Präparates nach Packungsbeilage nicht empfohlen. Es gibt jedoch sicherlich Einzelfälle, in denen der Arzt die Anwendung auch bei jüngeren Kindern verantworten kann, falls ein Kind besonders groß und kräftig ist. Dies ist jedoch allein die Entscheidung des Arztes. Wir empfehlen, den Arzt zu kontaktieren und auf den Off-Label-Use hinzuweisen. Wenn er dann bei der Verordnung bleibt, können Sie die Rücksprache auf dem Rezept vermerken und das verordnete Präparat abgeben.
Eine GKV-Erstattung ist laut Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie erst ab 2 Jahren möglich.
- DAP Merkblatt „Off-Label-Use“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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