Kann man Zymafluor auf GKV-Rezept abrechnen?

Ist Zymafluor 1 mg für ein elfjähriges Kind zulasten der GKV erstattungsfähig?

Es hat zwar eine Normgrösse, ist aber ein nicht apothekenpflichtiges Arzneimittel.
Wir meinen, dass es diesbezüglich eine Ausnahme gibt, aber wir finden die Quelle nicht.

Antwort:

Fluoridpräparate zur Kariesprophylaxe bei Kindern, wie z. B. Zymafluor 1 mg, fallen nicht mehr unter die Apothekenpflicht, sind aber dennoch ausnahmsweise für Kinder erstattungsfähig, wenn andere Möglichkeiten zur Fluoridergänzung nicht zur Anwendung kommen können und der behandelnde Arzt sich überzeugt hat, dass keine anderweitige Fluoridzufuhr erfolgt. Das ist die Entscheidung einer Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Krankenkassen aus dem Jahr 2002.

Deshalb sind für das nichtapothekenpflichtige Arzneimittel Zymafluor auch Vertragspreise auf Basis der entsprechenden Arznei-Lieferverträge (je nach Krankenkasse und Bundesland) in der Apothekensoftware hinterlegt:

Das verordnete Zymafluor kann also zu dem entsprechenden Vertragspreis mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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