Kann man verschiedene BtMs in der BtM-Kartei auf einem Blatt zusammenfassen?
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Wir haben Fragen zur korrekten Dokumentation von BtMs in der BtM-Kartei:
Dürfen auf einer BtM-Karteikarte mehrere BtMs mit gleicher und/oder unterschiedlicher Packungsgröße vom gleichen WS, von gleicher Wirkstärke und Darreichungsform notiert sein? Wie sieht das bei Cannabisblüten mit unterschiedlichen Varietäten aus? Kann eine Karteikarte verwendet werden mit unterschiedlichen Zeilen oder gleicher Zeile für mehrere Sorten?
Antwort
Nach § 17 BtMG ist jeder Inhaber einer Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln verpflichtet, getrennt für jede Betriebsstätte und jedes Betäubungsmittel, fortlaufend Aufzeichnungen über jeden Zugang und jeden Abgang sowie den aktuellen Bestand des Betäubungsmittels zu führen.
Das bedeutet, dass bei Fertigarzneimitteln die Bezeichnung des Arzneimittels, die Darreichungsform, Bezeichnung und Gewichtsmenge des enthaltenen Betäubungsmittels je Packungseinheit bzw. je abgeteilter Form dokumentiert werden:
Sie würden daher z. B. für Ritalin LA 10 mg und Ritalin adult 10 mg zwei unterschiedliche Karteikarten nutzen, auch wenn die beiden Arzneimittel die identischen Inhaltsstoffe haben, da die Bezeichnungen der BtMs unterschiedlich sind.
Sie dürften jedoch von Ritalin LA 10 mg alle Mengen/Packungsgrößen auf einer Karteikarte dokumentieren.
Auch für Ritalin LA 20 mg oder Ritalin LA 30 mg muss jeweils eine eigene Dokumentationskarte genutzt werden.
Für jede einzelne Cannabisblütensorte muss ebenfalls eine eigene BtM-Karteikarte angelegt werden, die Bestandsdokumentation erfolgt also nach Sortennamen getrennt.
Anders ist bei der Höchstmengenermittlung von Cannabisblüten vorzugehen: Hier werden die Mengen aller für einen Patienten verordneten Sorten (zum Beispiel Bedrocan, Bedrobinol und Bedica) zur Höchstmengenermittlung zusammengefasst.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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