Kann man anstelle einer Jumbopackung die nächst kleinere Größe abgeben?

Uns liegt folgende Verordnung vor:

„Calcimagon D3 KTA 180 St. PZN: 01128682“ zulasten der AOK Niedersachsen (IK 102114819) für einen Erwachsenen ohne Diagnose.

Unsere EDV meldet: Arzneimittel ohne Normierung, also nicht abgabefähig zulasten der GKV.

Können wir in diesem Fall einfach die nächst kleinere Packung Calcimagon D3 mit 112 Stück (PZN 1164726) abgeben, oder brauchen wir ein neues Rezept?

Antwort

Die 180er-Packung der Calcimagon D3 Kautabletten ist eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung, da die Menge oberhalb des größten Normbereichs Nmax liegt, und kann somit nicht zulasten einer GKV abgegeben werden.

Das Abgabeverbot von Jumbopackungen ist in § 31 des SGB V sowie in der PackungsV geregelt:

31 Abs. 4 SGB V

„Das Nähere zu therapiegerechten und wirtschaftlichen Packungsgrößen bestimmt das Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates.

Ein Fertigarzneimittel, dessen Packungsgröße die größte der auf Grund der Verordnung nach Satz 1 bestimmte Packungsgröße übersteigt, ist nicht Gegenstand der Versorgung nach Absatz 1 und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“

Da Packungen ohne Normkennzeichen, wie sie von Calcimagon D3 im Handel sind, nur auf genaue Stückzahlverordnungen abgegeben werden dürfen, empfehlen wir, die Menge vom Arzt auf exakt 112 Stück ändern zu lassen. Dann können Sie diese Packungsgröße abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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