Kann man hier statt zwei kleinen eine große Packung abgeben?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Verordnet wurde zulasten der Techniker Krankenkasse:
„Atovaquon/ Proguanil 250/100 FTA 12 St. x 2.“
Dürfen wir eine 24er-Packung abrechnen? Diese wäre für die Krankenkasse günstiger.
Antwort:
Bei der 24er-Packung handelt es sich um eine nicht erstattungsfähige Jumbopackung, da die enthaltene Menge den größten definierten Normbereich (in diesem Fall der N1-Bereich) übersteigt.
Es gelten folgende Normbereiche gemäß PackungsV für die Wirkstoffkombination Atovaquon und Proguanil:
Sie können deshalb wie verordnet nur zwei N1-Packungen à 12 Stück abgeben. Die Abgabe dieser Menge ist auch gemäß § 6 Abs. 3 Rahmenvertrag zulässig, seit der Rahmenvertragsänderung im Juni 2016 auch ohne besonderen ärztlichen Vermerk (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. f Rahmenvertrag sieht seitdem keine Retaxierung mehr für den Fall vor, dass der Sondervermerk auf dem Rezept fehlt).
Beachten Sie, dass der Patient – sofern er gebührenpflichtig ist – auch zweimal die Zuzahlung leisten muss.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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