Kann man GONAL-f ganz normal zulasten der GKV abrechnen?

Uns liegt ein Rezept über GONAL-f vor. Ein Hinweis auf eine künstliche Befruchtung wurde nicht aufge­bracht und ein Anruf in der Praxis bestätigte, dass es sich nicht um eine künstliche Befruchtung handelt.

Ist es daher korrekt, der Kundin nur 10 Euro in Rechnung zu stellen und das Rezept ganz normal zulasten der Kasse abzurechnen?

Antwort

Da GONAL-f nicht nur für die künstliche Befruchtung zuge­lassen ist, sondern auch bei Anovulation, kann das Rezept als normales Muster-16-Rezept abge­rechnet werden. Es gibt auch keine allgemeine Prüf­pflicht für alle Kranken­kassen bei Fehlen eines Hinweises auf § 27a SGB V. Der Arznei­versorgungs­vertrag der Ersatz­kassen sieht bis jetzt keine Prüf­pflicht vor. Der jeweils geltende Arznei­mittel­liefer­vertrag der Primär­kassen sollte auf eine solche Regelung geprüft werden. Da Sie ja schon Rück­sprache gehalten haben und der Arzt Ihnen mit­geteilt hat, dass es sich nicht um eine künstliche Befruchtung handelt, können Sie das Rezept so abrechnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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