Kann man GONAL-f ganz normal zulasten der GKV abrechnen?
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Uns liegt ein Rezept über GONAL-f vor. Ein Hinweis auf eine künstliche Befruchtung wurde nicht aufgebracht und ein Anruf in der Praxis bestätigte, dass es sich nicht um eine künstliche Befruchtung handelt.
Ist es daher korrekt, der Kundin nur 10 Euro in Rechnung zu stellen und das Rezept ganz normal zulasten der Kasse abzurechnen?
Antwort
Da GONAL-f nicht nur für die künstliche Befruchtung zugelassen ist, sondern auch bei Anovulation, kann das Rezept als normales Muster-16-Rezept abgerechnet werden. Es gibt auch keine allgemeine Prüfpflicht für alle Krankenkassen bei Fehlen eines Hinweises auf § 27a SGB V. Der Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen sieht bis jetzt keine Prüfpflicht vor. Der jeweils geltende Arzneimittelliefervertrag der Primärkassen sollte auf eine solche Regelung geprüft werden. Da Sie ja schon Rücksprache gehalten haben und der Arzt Ihnen mitgeteilt hat, dass es sich nicht um eine künstliche Befruchtung handelt, können Sie das Rezept so abrechnen.
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Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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