Kann man eine 100er-Packung Macrogol abrechnen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Kassenrezept (gebührenpflichtig, für einen Erwachsenen) zulasten der IKK classic (IK 107202704) vor.
Verordnet ist „Macrogol ratio Balance Pulver PLE 100 St.“, das Aut-idem-Kreuz ist gesetzt.
Können wir diese Verordnung so bedenkenlos beliefern?
Antwort:
Bei dem verordneten Präparat handelt es sich um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel. Damit ist die verordnete Packungsgröße eine Jumbopackung, was sich aus der Einordnung in die PackungsV ergibt:
Also kann die 100er-Packung nicht zulasten der GKV abgegeben werden.
Es ist aber bei einer Verordnung über 100 Stück die Abgabe von 2 x 50 Stück als Vielfaches der Nmax erlaubt, da 50 Stück dieser entsprechen. Zudem ist die 50er-Packung bei der vorliegenden Krankenkasse rabattiert.
Der Rahmenvertrag fordert für die Abgabe einer vielfachen Menge der Nmax grundsätzlich einen Sondervermerk. Sie sollten in Ihrem Liefervertrag nachzulesen, ob dieser dort gefordert wird.
Zudem ist mit der Neuregelung des § 3 des Rahmenvertrages klargestellt worden, dass ein Fehlen des Sondervermerkes nicht mehr zu einer Retaxation führen darf.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung