Kann man dieses Rezept mit acht Spritzen beliefern?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Aus einer Klinik erhielten wir für einen DAK-Versicherten folgende handschriftlich ausgestellte Verordnung:
„8 Fertigspritzen Aranesp 300 µg“
In dieser Stärke existieren nur Packungen mit je einer Spritze (= N1).
Der Wirkstoff hat auch einen N2-Bereich mit 4 Spritzen, diese gibt es jedoch nicht bei der Stärke 300 µg. Eine N3 ist nicht existent.
Was dürfen wir abgeben?
Antwort
Es handelt sich hier um eine vielfache Menge des größten N-Bereichs Nmax:
In diesem Fall ist keine Packung, die dem Nmax-Bereich entspricht, im Handel. Dieser Fall ist in § 6 Rahmenvertrag nicht geregelt, sodass § 3 Rahmenvertrag zur Anwendung kommt, wonach unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und unter Berücksichtigung von Rabattverträgen Packungen bis zu der vom Arzt verordneten Menge abgegeben werden dürfen.
Nach § 6 (3) des Rahmenvertrags müsste der Arzt eigentlich diese Verordnung oberhalb der Nmax mit einem weiteren Vermerk („!“) bekräftigen, doch das Fehlen dieses Vermerks darf ebenfalls nach § 3 nicht mehr zu einer Retaxierung führen. Sie dürfen daher die vorliegende Verordnung mit 8 Spritzen der N1-Größe beliefern.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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