Kann man dieses Rezept mit acht Spritzen beliefern?

Aus einer Klinik erhielten wir für einen DAK-Versicherten folgende hand­schriftlich ausgestellte Verordnung:

„8 Fertigspritzen Aranesp 300 µg“

In dieser Stärke existieren nur Packungen mit je einer Spritze (= N1).
Der Wirkstoff hat auch einen N2-Bereich mit 4 Spritzen, diese gibt es jedoch nicht bei der Stärke 300 µg. Eine N3 ist nicht existent.

Was dürfen wir abgeben?

Antwort

Es handelt sich hier um eine vielfache Menge des größten N-Bereichs Nmax:

In diesem Fall ist keine Packung, die dem Nmax-Bereich entspricht, im Handel. Dieser Fall ist in § 6 Rahmenvertrag nicht geregelt, sodass § 3 Rahmenvertrag zur Anwendung kommt, wonach unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und unter Berücksichtigung von Rabattverträgen Packungen bis zu der vom Arzt verordneten Menge abgegeben werden dürfen.

Nach § 6 (3) des Rahmenvertrags müsste der Arzt eigentlich diese Verordnung oberhalb der Nmax mit einem weiteren Vermerk („!“) bekräftigen, doch das Fehlen dieses Vermerks darf ebenfalls nach § 3 nicht mehr zu einer Retaxierung führen. Sie dürfen daher die vorliegende Verordnung mit 8 Spritzen der N1-Größe beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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