Kann man die Zubereitung einer Lösung abrechnen?
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Uns liegt eine Verordnung über CELLCEPT Pulver zur Herstellung einer Suspension PZN 10131045 vor.
Bei den Hinweisen zur Handhabung des Arzneimittels ist Folgendes zu finden: „Es wird empfohlen, das Arzneimittel vor der Abgabe an den Patienten von einem Apotheker zubereiten zu lassen, und zwar mit Aqua purificata.“ Dies haben wir so erledigt. Jetzt stellt sich uns die Frage, wie diese Herstellung zu berechnen ist. Vor vielen Jahren wurde solch eine Herstellung, soweit wir wissen, rezepturmäßig berechnet, und zwar als EK (in diesem Fall der von Cellcept) plus 90 % plus Rezepturzuschlag/Arbeitspreis usw.
Wäre dies heute immer noch möglich? Können wir zumindest den Preis für das bestellte Aqua purificata abrechnen?
Antwort
Das ist eine interessante Frage. Eine solche Möglichkeit der Abrechnung ist uns leider nicht bekannt. Wir fürchten, dass das leider ein unbezahlter Service der Apotheken ist (ähnlich der Zubereitung der Antibiotikasäfte, die Apotheken ja auch in vielen Fällen übernehmen). Denkbar wäre vielleicht, dass der Arzt das Ganze als Rezeptur aufschreibt oder zumindest das Aqua purificata noch zusätzlich auf dem Rezept verordnet.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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