Kann man die BtM-Gebühr frei kalkulieren?

Wir haben folgende Frage: Ist es möglich, die BtM-Gebühr bei Privatrezepten zu variieren bzw. frei zu kalkulieren?

Eine Kundin kam zu uns in die Apotheke und reichte ein BtM-Rezept (Privatrezept) bei uns ein, wir rechneten als BtM-Gebühr die in der EDV vorgegebenen 2,91 € ab. Da war die Kundin ganz erstaunt und sagte, dass sie in einer anderen Apotheke 5 € Gebühr bezahlt hat. War das ein Missverständnis oder ist dies tatsächlich möglich?

Antwort:

Die BtM-Gebühr ist gesetzlich vorgeschrieben und darf nicht variiert bzw. gar frei kalkuliert werden. Die Regelung dazu findet man in § 7 der Arzneimittelpreisverordnung:

„Bei der Abgabe eines Betäubungsmittels, dessen Verbleib nach § 1 Absatz 3 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung nachzuweisen ist, sowie bei der Abgabe von Arzneimitteln nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung können die Apotheken einen zusätzlichen Betrag von 2,91 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnen.“

Damit liegt hier vermutlich ein Missverständnis vor, vielleicht können Sie das beim nächsten Besuch der Kundin klären. Vielleicht ist die DAP Patienteninfo „Merkblatt Preisbindung“ dazu nützlich.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung