Kann man aufgrund eines Lieferengpasses zwei verschiedene Anbieter abgeben?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein GKV-Rezept über „Venlafaxin 150 mg retard 1A Pharma 100 St. x 2!“ erhalten. Aufgrund der andauernden Lieferengpässe bei diesem Wirkstoff können wir nur zwei Präparate von zwei unterschiedlichen Herstellern abgeben.
Dürfen die beiden Positionen dann auf das Rezept aufgedruckt werden? Diese landen ja dann in zwei verschiedenen Zeilen. Muss zusätzlich eine Sonder-PZN dazu? Oder sollte man für eine korrekte Abrechnung besser ein neues Rezept anfordern?
Antwort
Diese Situation kommt momentan sicher häufig vor. Wenn die beiden Artikel der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags entsprechen und es die einzigen sind, die Sie erhalten können, sollte es auch möglich sein, zwei verschiedene Anbieter abzugeben. Wir empfehlen jedoch zusätzlich zum Druck in zwei Zeilen, einen handschriftlichen Hinweis auf diese besondere Abgabekonstellation auf dem Rezept zu vermerken. Falls Sie gegen Rabattverträge „verstoßen“ oder den Preisanker bzw. den Preis der vier preisgünstigsten Arzneimittel überschreiten müssen, wird zusätzlich auf jeden Fall eine Sonder-PZN nötig.
- DAP Arbeitshilfe „Sonderkennzeichen 02567024 – Übersicht der Faktoren“ (PDF)
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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