Kann Macrogol bei Hämorrhoiden verordnet werden?

Bei uns kam die Frage auf, ob Macrogol bei Hämorrhoiden erstat­tungs­fähig ist. Als Medizin­produkt ist es ja nicht erstattungs­fähig, da die Indikation nicht in Anlage V aufge­führt ist.

Aber wie verhält es sich bei Macrogol als Arznei­mittel? Und was ist, wenn die Diagnose auf dem Rezept notiert ist?

Antwort

Für Macrogol als Arznei­mittel gelten laut Anlage I Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) ähnliche Vorgaben für die Verordnung/Erstattung wie für die Macrogol-Medizin­produkte:

Anlage I AM-RL

„Abführ­mittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammen­hang mit Tumor­leiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darm­lähmung, vor diagnostischen Ein­griffen, bei phosphat­bindender Medikation bei chronischer Nieren­insuffizienz, Opiat- sowie Opioid­therapie und in der Terminal­phase.“

Die Diagnose „Hämorrhoiden“ ist davon nicht unbedingt abge­deckt. Wenn der Arzt aber chronische Obstipationen als Ursache für die Hämorrhoiden oder zumindest als Einfluss­faktor erkennt und in Macrogol einen Zweck sieht, könnte er dieses als Arznei­mittel verordnen.

Wenn eine Diagnose auf dem Rezept ver­zeichnet ist, so sind Sie ver­pflichtet, diese zu prüfen. Bei einem Arznei­mittel muss und soll aber keine Diagnose ange­geben werden – auch wenn viele Ärzte dies tun. Ist keine Diagnose ange­geben, können Sie davon aus­gehen, dass eine Indikation zugrunde liegt, die die Ver­ordnung auf GKV-Rezept recht­fertigt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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