Kann Macrogol bei Hämorrhoiden verordnet werden?
Bei uns kam die Frage auf, ob Macrogol bei Hämorrhoiden erstattungsfähig ist. Als Medizinprodukt ist es ja nicht erstattungsfähig, da die Indikation nicht in Anlage V aufgeführt ist.
Aber wie verhält es sich bei Macrogol als Arzneimittel? Und was ist, wenn die Diagnose auf dem Rezept notiert ist?
Antwort
Für Macrogol als Arzneimittel gelten laut Anlage I Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) ähnliche Vorgaben für die Verordnung/Erstattung wie für die Macrogol-Medizinprodukte:
Anlage I AM-RL
„Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.“
Die Diagnose „Hämorrhoiden“ ist davon nicht unbedingt abgedeckt. Wenn der Arzt aber chronische Obstipationen als Ursache für die Hämorrhoiden oder zumindest als Einflussfaktor erkennt und in Macrogol einen Zweck sieht, könnte er dieses als Arzneimittel verordnen.
Wenn eine Diagnose auf dem Rezept verzeichnet ist, so sind Sie verpflichtet, diese zu prüfen. Bei einem Arzneimittel muss und soll aber keine Diagnose angegeben werden – auch wenn viele Ärzte dies tun. Ist keine Diagnose angegeben, können Sie davon ausgehen, dass eine Indikation zugrunde liegt, die die Verordnung auf GKV-Rezept rechtfertigt.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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