Kann Kalinor zulasten der GKV abgerechnet werden?

Uns wurde ein Rezept über „Kalinor-retard P 600 mg 50 Hartkapseln N2“ vorgelegt. Die EDV zeigt einen Warnhinweis zur Abgabe bei Eingabe dieses Präparates zulasten der GKV. Dürfen wir das Arzneimittel abgeben?

Antwort

Kalinor-retard P ist als apothekenpflichtiges Arzneimittel für Erwachsene unter den Bedingungen der Anlage I der AM-RL des G-BA Nr. 25 erstattungsfähig:

OTC-Erstattung gemäß Arzneimittelrichtlinie

Die Verordnung für Erwachsene ist an Bedingungen gemäß Arzneimittelrichtlinie geknüpft

Kaliumverbindungen als Monopräparate nur zur Behandlung der Hypokaliaemie. [Anlage I Nr. 25]

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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