Kann Kalinor zulasten der GKV abgerechnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns wurde ein Rezept über „Kalinor-retard P 600 mg 50 Hartkapseln N2“ vorgelegt. Die EDV zeigt einen Warnhinweis zur Abgabe bei Eingabe dieses Präparates zulasten der GKV. Dürfen wir das Arzneimittel abgeben?
Antwort
Kalinor-retard P ist als apothekenpflichtiges Arzneimittel für Erwachsene unter den Bedingungen der Anlage I der AM-RL des G-BA Nr. 25 erstattungsfähig:
OTC-Erstattung gemäß Arzneimittelrichtlinie
Die Verordnung für Erwachsene ist an Bedingungen gemäß Arzneimittelrichtlinie geknüpft
Kaliumverbindungen als Monopräparate nur zur Behandlung der Hypokaliaemie. [Anlage I Nr. 25]
Sofern keine Diagnose auf dem Rezept angegeben ist, hat die Apotheke diesbezüglich auch keine Prüfpflicht. Falls eine Diagnose angegeben ist und diese nicht zu den Vorgaben der AM-RL passt, sollten Sie mit dem Arzt Rücksprache halten.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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