Kann Imupret zulasten der GKV abgegeben werden?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem „Imupret Tropfen N2 50 ml PZN 09775903“ zulasten der Techniker Kranken­kasse (IK 108377503) für ein 9 Jahre altes Kind verordnet wurden. Im Kassen­programm poppt ein Fenster mit dem Hinweis „unwirt­schaftliche Verordnung“ auf.

Ist eine Abgabe zulässig und was ist die mögliche Alternative?

Antwort

Bei Imupret Tropfen handelt es sich um ein traditionell zuge­lassenes pflanzliches Arznei­mittel. In der Anlage III der Arznei­mittel-Richt­linie (AM-RL) findet sich Folgendes dazu:

Auszug aus Anlage III der AM-RL

19. Arzneimittel, die als
 
a) „traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise:
„Traditionell angewendet:

  • a) zur Stärkung oder Kräftigung
  • b) zur Besserung des Befindens
  • c) zur Unterstützung der Organfunktion
  • d) zur Vorbeugung
  • e) als mild wirkendes Arzneimittel"

oder
 
b) „traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden.

Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [3]

Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich. [6]

In diesem Fall ist also auch eine Verordnung für Kinder unwirt­schaftlich. Der Arzt darf ausnahms­weise in medizinisch begründeten Einzel­fällen auch Arznei­mittel aus Anlage III AM-RL verordnen. Die Begründung muss der Arzt in der Patienten­akte vermerken. Wir würden Ihnen empfehlen, einmal Rück­sprache mit dem Arzt zu halten und ihn auf die unwirt­schaftliche Verordnung hinzu­weisen. Die Rück­sprache sollten Sie auch auf dem Rezept dokumentieren. Bleibt der Arzt bei seiner Meinung, können Sie das Präparat nach unserer Einschätzung abgeben – eventuelle Beanstandungen dazu sollten dann allen­falls als Regress beim Arzt, aber nicht als Retax in der Apotheke eingehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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