Kann Imupret zulasten der GKV abgegeben werden?
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Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem „Imupret Tropfen N2 50 ml PZN 09775903“ zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 108377503) für ein 9 Jahre altes Kind verordnet wurden. Im Kassenprogramm poppt ein Fenster mit dem Hinweis „unwirtschaftliche Verordnung“ auf.
Ist eine Abgabe zulässig und was ist die mögliche Alternative?
Antwort
Bei Imupret Tropfen handelt es sich um ein traditionell zugelassenes pflanzliches Arzneimittel. In der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) findet sich Folgendes dazu:
Auszug aus Anlage III der AM-RL
19. Arzneimittel, die als
a) „traditionell angewendete" Arzneimittel gemäß § 109a AMG nur mit einem oder mehreren der folgenden Hinweise:
„Traditionell angewendet:
- a) zur Stärkung oder Kräftigung
- b) zur Besserung des Befindens
- c) zur Unterstützung der Organfunktion
- d) zur Vorbeugung
- e) als mild wirkendes Arzneimittel"
oder
b) „traditionelle pflanzliche" Arzneimittel nach § 39a AMG in den Verkehr gebracht werden.
Verordnungsausschluss verschreibungspflichtiger Arzneimittel nach dieser Richtlinie. [3]
Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Verordnung auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr unwirtschaftlich. [6]
In diesem Fall ist also auch eine Verordnung für Kinder unwirtschaftlich. Der Arzt darf ausnahmsweise in medizinisch begründeten Einzelfällen auch Arzneimittel aus Anlage III AM-RL verordnen. Die Begründung muss der Arzt in der Patientenakte vermerken. Wir würden Ihnen empfehlen, einmal Rücksprache mit dem Arzt zu halten und ihn auf die unwirtschaftliche Verordnung hinzuweisen. Die Rücksprache sollten Sie auch auf dem Rezept dokumentieren. Bleibt der Arzt bei seiner Meinung, können Sie das Präparat nach unserer Einschätzung abgeben – eventuelle Beanstandungen dazu sollten dann allenfalls als Regress beim Arzt, aber nicht als Retax in der Apotheke eingehen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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