Kann Imraldi auf Kundenwunsch gegen Humira ausgetauscht werden?

Ein Patient hat uns ein Rezept über „IMRALDI 40 mg/0,8 ml Inj.-Lösung i. e. Fertigspritze 2 St. N1 ABACU PZN 14448299“ vorgelegt. Von Imraldi ist bei der vorliegenden Krankenkasse sowohl der verordnete Import als auch das Original rabattiert. Der Patient hatte allerdings zuvor immer Humira (PZN 12472075), welches den gleichen Wirkstoff enthält und ebenfalls rabattiert ist. Die EDV zeigt keinen Austausch an, der Patient hätte allerdings gerne wieder das gewohnte Humira.

Dürfen wir den Austausch auf Patientenwunsch vornehmen?

Antwort

Imraldi und Humira enthalten zwar beide den Wirkstoff Adalimumab, aber da es sich bei diesen Präparaten um Biologika handelt, gelten strengere Austauschregelungen.

Nach § 9 Abs. 3a dürfen wirkstoffgleiche Biologika nur dann ausgetauscht werden, wenn sie in Anlage 1 des Rahmenvertrags als gegeneinander austauschbar aufgeführt werden.

9 Abs. 3a Rahmenvertrag (Auszug)

„Wirkstoffgleich sind auch biotechnologisch hergestellte Arzneimittel, sofern diese auf das jeweilige Referenzarzneimittel Bezug nehmend zugelassen sind und sich in Ausgangsstoffen und Herstellungsprozess nicht unterscheiden; die Verpflichtung der Apotheke zur Berücksichtigung dieser Arzneimittel bei der Auswahl besteht für in Anlage 1 in der jeweils gültigen Fassung als untereinander wirkstoffgleich aufgeführte Arzneimittel.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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