Kann HYLO GEL über ein E-Rezept abgerechnet werden?

Wir haben das Problem, dass häufiger HYLO GEL per E-Rezept verordnet wird.
Nun kommt bei der Abrechnungs­prüfung der Fehler, dass Medizin­produkte auf einem E-Rezept nicht zuge­lassen sind.

Wie sollen wir damit um­gehen? Die Praxen weigern sich, extra dafür Muster-16-Rezepte aus­zu­stellen, da sie den Unter­schied wohl nicht verstehen (wollen). Ist dies nur eine „Soll-Regelung“ oder gibt es bei Belieferung solcher Rezepte Retaxationen von den Kranken­kassen?

Antwort

HYLO GEL ist ein Medizin­produkt und darf noch nicht auf E-Rezept verordnet werden. Daher können Sie es nur mit den Kranken­kassen ab­rechnen, wenn eine Verordnung auf Muster-16-Rezept vorliegt. Einen anderen Weg gibt es der­zeit nicht – das sollte auch in den Arzt­praxen an­kommen und dort gelernt und ver­standen werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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