Kann HYLO GEL über ein E-Rezept abgerechnet werden?
Wir haben das Problem, dass häufiger HYLO GEL per E-Rezept verordnet wird.
Nun kommt bei der Abrechnungsprüfung der Fehler, dass Medizinprodukte auf einem E-Rezept nicht zugelassen sind.
Wie sollen wir damit umgehen? Die Praxen weigern sich, extra dafür Muster-16-Rezepte auszustellen, da sie den Unterschied wohl nicht verstehen (wollen). Ist dies nur eine „Soll-Regelung“ oder gibt es bei Belieferung solcher Rezepte Retaxationen von den Krankenkassen?
Antwort
HYLO GEL ist ein Medizinprodukt und darf noch nicht auf E-Rezept verordnet werden. Daher können Sie es nur mit den Krankenkassen abrechnen, wenn eine Verordnung auf Muster-16-Rezept vorliegt. Einen anderen Weg gibt es derzeit nicht – das sollte auch in den Arztpraxen ankommen und dort gelernt und verstanden werden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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