Kann unter Rabattarzneimitteln frei gewählt werden?

Wenn wir Rabattverträge umsetzen müssen, stellen wir uns immer wieder die folgende Frage: Müssen wir, wenn mehrere rabattierte Arzneimittel zur Auswahl stehen, davon das günstigste nehmen?

Antwort

Die Antwort darauf ist eindeutig in § 11 Abs. 1 Satz 3 Rahmenvertrag zu finden:

11 Abs. 1 Satz 3 Rahmenvertrag

Treffen die Voraussetzungen nach Sätze 1 und 2 bei einer Krankenkasse für mehrere rabattbegünstigte Fertigarzneimittel zu, kann die Apotheke unter diesen wählen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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