Kann Floradix für ein Kind zulasten der GKV verordnet werden?

Wir haben folgendes Rezept für ein Kind erhalten: „1 x FLORADIX EISEN für Kinder 250 ml PZN 05517423“.
Bei Eingabe der PZN in die EDV erscheint die Warnung, dass der Artikel nicht von der gesetz­­lichen Kranken­­kasse über­­nommen wird. Daher haben wir den Betrag von den Eltern privat zahlen lassen. Allerdings bestanden die Eltern darauf, dass sie genau diesen Saft ansonsten in anderen Apotheken auch schon auf ein Rezept erhalten hätten, ohne dafür zahlen zu müssen.

Was ist denn nun richtig?

Antwort

Bei dem verordneten Präparat handelt es sich um ein Lebens­mittel (Nahrungs­ergänzungs­mittel). Lebens­mittel werden nur dann von der GKV erstattet, wenn es sich um Diätetika gemäß § 31 SGB V handelt, dies ist aber hier nicht der Fall. Das verordnete Produkt wird also nicht von der GKV erstattet, auch nicht für Kinder. Der Arzt könnte alternativ ein erstattungs­fähiges Arznei­mittel verordnen (z. B. Ferrum Hausmann Sirup). Dies ist ein apotheken­pflichtiges Arznei­mittel, das für Kinder bis 12 Jahre und Jugend­liche mit Entwicklungs­störungen bis 18 Jahre erstattungs­fähig ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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