Kann Floradix für ein Kind zulasten der GKV verordnet werden?
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Wir haben folgendes Rezept für ein Kind erhalten: „1 x FLORADIX EISEN für Kinder 250 ml PZN 05517423“.
Bei Eingabe der PZN in die EDV erscheint die Warnung, dass der Artikel nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Daher haben wir den Betrag von den Eltern privat zahlen lassen. Allerdings bestanden die Eltern darauf, dass sie genau diesen Saft ansonsten in anderen Apotheken auch schon auf ein Rezept erhalten hätten, ohne dafür zahlen zu müssen.
Was ist denn nun richtig?
Antwort
Bei dem verordneten Präparat handelt es sich um ein Lebensmittel (Nahrungsergänzungsmittel). Lebensmittel werden nur dann von der GKV erstattet, wenn es sich um Diätetika gemäß § 31 SGB V handelt, dies ist aber hier nicht der Fall. Das verordnete Produkt wird also nicht von der GKV erstattet, auch nicht für Kinder. Der Arzt könnte alternativ ein erstattungsfähiges Arzneimittel verordnen (z. B. Ferrum Hausmann Sirup). Dies ist ein apothekenpflichtiges Arzneimittel, das für Kinder bis 12 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre erstattungsfähig ist.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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