Kann Fenistil für einen Erwachsenen auf GKV-Rezept verordnet werden?

Wir wundern uns, dass unsere EDV Fenistil Gel 100 g auf einem zuzahlungs­befreiten Kassen­rezept für einen erwachsenen Patienten akzeptiert (Aufzahlung 41 Cent). Ist das richtig? Wir haben gedacht, dass es nur für Kinder bis zum 12. Geburtstag verordnungs­fähig ist.

Antwort

Grundsätzlich ist Ihre Annahme richtig, dass OTC-Arzneimittel nur für Kinder bis 12 Jahre (bzw. Jugendliche mit Entwicklungs­störungen bis 18 Jahre) auf GKV-Rezept abgerechnet werden dürfen.
Doch es gibt auch für Erwachsene einige OTC-Arzneimittel, die unter bestimmten Voraus­setzungen zulasten einer GKV verordnet werden dürfen.
Antihistaminika sind nach Arzneimittelrichtlinie Anlage I Nr. 6 für Erwachsene bedingt erstattungs­fähig. Die dortigen Vorgaben muss der Arzt begründen können. Die Apotheke muss diese jedoch nicht prüfen, wenn keine Diagnose auf dem Rezept steht, sondern kann ein solches OTC-Präparat zulasten einer GKV abgeben.

Ihre EDV hat dies also korrekt umgesetzt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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