Kann eine Wirkstoffverordnung mit Aut-idem-Kreuz beliefert werden?

Wir haben eine reine Wirkstoffverordnung über „Belatacept 250 mg/10 ml PIK N2, 2 x 250 mg“ auf einem Rezept mit Aut-idem-Kreuz erhalten. Das dazugehörige Fertigarzneimittel ist Nulojix.

Können wir eine entsprechende Ergänzung vornehmen oder muss das der Arzt machen? Oder ist die Abrechnung auch so möglich?

Antwort

Eine Wirkstoffverordnung mit einem Aut-idem-Kreuz ist eine unklare Verordnung, die gemäß § 17 Abs. 5 ApBetrO einer Rücksprache mit dem Arzt bedarf. Dies gilt vor allem dann, wenn es zu einem Wirkstoff mehrere Präparate gibt – so können Sie ja nicht erkennen, welches Arzneimittel Sie abgeben sollen.

Sie dürfen aber nach Rücksprache mit dem Arzt die gewünschte Firma ergänzen. Die Änderung ist mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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