Kann eine Wirkstoffverordnung mit Aut-idem-Kreuz beliefert werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine reine Wirkstoffverordnung über „Belatacept 250 mg/10 ml PIK N2, 2 x 250 mg“ auf einem Rezept mit Aut-idem-Kreuz erhalten. Das dazugehörige Fertigarzneimittel ist Nulojix.
Können wir eine entsprechende Ergänzung vornehmen oder muss das der Arzt machen? Oder ist die Abrechnung auch so möglich?
Antwort
Eine Wirkstoffverordnung mit einem Aut-idem-Kreuz ist eine unklare Verordnung, die gemäß § 17 Abs. 5 ApBetrO einer Rücksprache mit dem Arzt bedarf. Dies gilt vor allem dann, wenn es zu einem Wirkstoff mehrere Präparate gibt – so können Sie ja nicht erkennen, welches Arzneimittel Sie abgeben sollen.
Sie dürfen aber nach Rücksprache mit dem Arzt die gewünschte Firma ergänzen. Die Änderung ist mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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