Kann eine Kupferspirale zulasten einer GKV abgegeben werden?

Wir haben für eine 18-jährige Frau ein Kassenrezept (IKK Classic, 101500154) über eine Kupferspirale erhalten (Neo Safe T Cu 380, PZN 01053843). Dürfen wir das Präparat zulasten der GKV abgeben?

Antwort

Beim verordneten Neo Safe T Cu handelt es sich um ein verschreibungspflichtiges Medizinprodukt, welches nicht namentlich in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie genannt ist.

Nach § 24a des SGB V werden zwar die Kosten für empfängnisverhütende Mittel von der GKV für Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr übernommen:

24a SGB V Empfängnisverhütung

(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln.

(2) Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit verschreibungspflichtigen empfängnisverhütenden Mitteln [Anm.: Hier wird nicht zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten unterschieden]; § 31 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend [Hier werden die anfallenden Mehrkosten geregelt, wenn die Kasse nur einen Festbetrag erstattet]. Satz 1 gilt entsprechend für nicht verschreibungspflichtige Notfallkontrazeptiva, soweit sie ärztlich verordnet werden; § 129 Absatz 5a gilt entsprechend.

Bei diesem Medizinprodukt muss die Erstattungshöhe jedoch vorab mit der Krankenkasse auf Basis von einem Kostenvoranschlag festgelegt werden. Ein Vertragspreis ist für die IKK classic in der Apothekensoftware nach unseren Informationen nicht hinterlegt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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