Kann eine fehlende Dosierungsangabe nun ignoriert werden?

Nach dem ALBVVG sind ja nun Retaxierungen aufgrund einer fehlenden Dosierung hinfällig. Heißt das, dass wir diese Angabe bei der Rezeptkontrolle nun gänzlich ignorieren können?

Antwort

Die Angabe der Dosierung ist eine gesetzliche Vorgabe aus der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV). Das ALBVVG hebelt nicht die nach AMVV bestehende Vorgabe zum Vorhandensein einer Dosierung aus, sondern verbietet nur die Retaxierung bei fehlender Dosierungsangabe. Dennoch sollten Sie immer prüfen, ob dem Patienten die Dosierung bekannt ist, und ihn dementsprechend beraten – dies war ja auch Sinn und Zweck dieser Angabe auf dem Rezept. Außerdem ist bei Rezepturen weiterhin eine Gebrauchsanweisung vorgeschrieben und bei T-Rezepten und Rezepten über oral einzunehmende Vitamin-A-Säure-Derivate für Frauen im gebärfähigen Alter müssen Sie anhand der Dosierung prüfen, ob möglicherweise die Höchstmengen überschritten werden. Daher raten wir davon ab, fehlende Dosierungsangaben auf Rezepten grundsätzlich zu übergehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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