Kann eine fehlende Dosierung auf dem Rezept zu einer Retaxation führen?

Bei uns kursieren unterschiedliche Meinungen.

Dürfen Krankenkassen bei einer fehlenden Dosierungsangabe auf dem Rezept auf null oder auf den Einkaufspreis retaxieren?

Antwort

Mit dem Lieferengpassgesetz (ALBVVG) wurden Retaxverbote beschlossen. Die Regeln finden sich in § 129 Abs. 4d SGB V und gelten seit dem 27. Juli 2023:

129 Abs. 4d SGB V

„Unabhängig von den nach Absatz 4 Satz 2 erster Halbsatz in dem Rahmenvertrag nach Absatz 2 getroffenen Regelungen ist eine Retaxation ausgeschlossen, wenn

  1. die Dosierangabe auf der Verordnung fehlt,
  2. das Ausstellungsdatum der Verordnung fehlt oder nicht lesbar ist,
  3. die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 festgelegte Belieferungsfrist von Verordnungen um bis zu drei Tage überschritten wird, es sei denn, es handelt sich um Verordnungen nach § 39 Absatz 1a, Verordnungen von Betäubungsmitteln oder Verordnungen von Wirkstoffen, für die kürzere Belieferungsfristen festgelegt sind,
  4. die Abgabe des Arzneimittels vor der Vorlage der ärztlichen Verordnung erfolgt,
  5. die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse bei Abgabe des Arzneimittels fehlt und diese nachträglich erteilt wird oder
  6. ein Austausch des nach Maßgabe des Rahmenvertrags nach Absatz 2 abzugebenden Arzneimittels nach Absatz 2b erfolgt.

Sofern entgegen Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder Satz 3 eine Ersetzung des verordneten Arzneimittels nicht erfolgt oder die nach Absatz 2a Satz 2 vorgesehenen Verfügbarkeitsanfragen ganz oder teilweise nicht vorgenommen wurden, ist eine Retaxation des abgegebenen Arzneimittels ausgeschlossen; in diesen Fällen besteht kein Anspruch der abgebenden Apotheke auf die Vergütung nach § 3 Absatz 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung.“

Das bedeutet, dass Krankenkassen bei einer fehlenden Dosierung auf dem Rezept keine Retaxation mehr aussprechen dürfen: Sie dürfen weder eine Nullretaxation noch eine Kürzung auf den Einkaufspreis vornehmen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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