Kann eine Augenspüllösung auf SSB-Rezept verordnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Dies wurde auf einem Rezept für Sprechstundenbedarf verordnet:
„01020921 STERILE Lösung f. Augenspülungen Plastikflasche 25 ml Fa. Beaver“.
Ist dieser Artikel auf einem SSB-Rezept abrechnungsfähig und wenn ja, zu welchem Preis?
Nach unseren Informationen handelt es sich um ein Medizinprodukt mit Arzneimittelcharakter, das nicht in der Anlage V gelistet ist. Das könnte die Erstattung problematisch machen. Wie sehen Sie dies?
Antwort
Wir würden auch davon ausgehen, dass dies nicht erstattungsfähig ist, da das Medizinprodukt nicht in der Anlage V aufgeführt wird.
Jedoch können Sie immer noch in der Sprechstundenbedarfsverordnung der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung nachschauen, ob es in der zuständigen KV des Arztes eine andere Regelung bzw. eine Ausnahme für dieses Produkt gibt.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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