Kann eine Augen­spül­lösung auf SSB-Rezept verordnet werden?

Dies wurde auf einem Rezept für Sprech­stunden­bedarf verordnet:
„01020921 STERILE Lösung f. Augen­spülungen Plastik­flasche 25 ml Fa. Beaver“.

Ist dieser Artikel auf einem SSB-Rezept abrechnungs­fähig und wenn ja, zu welchem Preis?

Nach unseren Informationen handelt es sich um ein Medizin­produkt mit Arznei­mittel­charakter, das nicht in der Anlage V gelistet ist. Das könnte die Erstattung problematisch machen. Wie sehen Sie dies?

Antwort

Wir würden auch davon ausgehen, dass dies nicht erstattungs­fähig ist, da das Medizin­produkt nicht in der Anlage V aufge­führt wird.

Jedoch können Sie immer noch in der Sprech­stunden­bedarfs­verordnung der jeweiligen Kassen­ärztlichen Vereinigung nach­schauen, ob es in der zuständigen KV des Arztes eine andere Regelung bzw. eine Ausnahme für dieses Produkt gibt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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