Kann ein Tadalafil-FAM für eine Frau zulasten der GKV abgegeben werden?

Uns wurde eine Verordnung über „TADALAFIL PAH-RATIOPHARM 20 MG N3 (PZN 13168540)“ vorgelegt.
Kostenträger ist die AOK (IK 107310373). Es handelt sich um eine Erstverordnung für eine Patientin.

Jetzt sind wir unsicher: Ist hier eine Erstattung seitens der Krankenkasse möglich?

Nach Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie wird die Erstattung für Tadalafil in der Stärke 5 mg für BPH-Patienten (männliche Anwender) als Ausnahme vom Erstattungsausschluss für Lifestyle-Arzneimittel beschrieben.

Wie gehen wir dann bei diesem Arzneimittel in anderer Stärke und Verordnung für eine Frau vor?

Antwort

Das verordnete Präparat hat eine ganz andere Indikation als die Lifestyle-Arzneimittel, die vom Erstattungsausschluss betroffen sind:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung