Kann ein Tadalafil-FAM für eine Frau zulasten der GKV abgegeben werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns wurde eine Verordnung über „TADALAFIL PAH-RATIOPHARM 20 MG N3 (PZN 13168540)“ vorgelegt.
Kostenträger ist die AOK (IK 107310373). Es handelt sich um eine Erstverordnung für eine Patientin.
Jetzt sind wir unsicher: Ist hier eine Erstattung seitens der Krankenkasse möglich?
Nach Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie wird die Erstattung für Tadalafil in der Stärke 5 mg für BPH-Patienten (männliche Anwender) als Ausnahme vom Erstattungsausschluss für Lifestyle-Arzneimittel beschrieben.
Wie gehen wir dann bei diesem Arzneimittel in anderer Stärke und Verordnung für eine Frau vor?
Antwort
Das verordnete Präparat hat eine ganz andere Indikation als die Lifestyle-Arzneimittel, die vom Erstattungsausschluss betroffen sind:

Tadalafil wird in diesem Fertigarzneimittel demnach zur Behandlung der pulmonalen arteriellen Hypertonie (PAH) der WHO-Funktionsklassen II und III zur Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit eingesetzt – es gibt keine Eingrenzung auf ein Geschlecht. Daher steht der Abgabe und Abrechnung nichts im Wege.
- DAP Arbeitshilfe „Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse für Arzneimittel“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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