Kann ein Rezept über Schilddrüsentabletten und Impfstoff abgerechnet werden?
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Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem für einen Patienten Thyronajod 75 N3 und Boostrix FER 1 St. verordnet wurden.
Dürfen Impfstoffe überhaupt mit anderen Arzneimitteln auf einem normalen Kassenrezept verordnet werden oder braucht es dazu ein separates Kassenrezept (KV Hessen)?
Antwort
Gemäß der SB-Vereinbarung der KV Hessen werden bestimmte Impfstoffe über den Sprechstundenbedarf bezogen. Boostrix zählt dazu. Es kann daher nicht zusammen mit „normalen“ Arzneimitteln für den patientenindividuellen Verbrauch verordnet werden. Vielmehr muss der Arzt also ein patientenindividuelles Rezept über Thyronajod ausstellen und den Impfstoff über seinen Sprechstundenbedarf beziehen.
Impfstoffe, die nicht über den Sprechstundenbedarf bezogen und dennoch zulasten der GKV abgerechnet werden, können auf normalem Kassenrezept verordnet werden.
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Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
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