Kann ein Rezept noch nachträglich abgerechnet werden?

Bei uns in der Apotheke ist noch ein Rezept vom Dezember 2020 aufgetaucht. Das Rezept wurde ordnungsgemäß im Dezember beliefert, nur leider nie abgerechnet. Es handelt sich um ein Rezept über DracoFoam haft sensitiv. Krankenkasse ist die Knappschaft.

Haben wir die Möglichkeit, das Rezept noch in die Abrechnung zu geben?

Antwort

Alles zu Rechnungs­legung und den Abzügen bei verspäteter Rezept­einreichung können Sie dem jeweiligen Arznei­liefer­vertrag entnehmen.

Im Liefervertrag der Primär­kassen NRW, zu denen auch die Knappschaft gehört, findet man in § 13 Folgendes:

13 Liefervertrag der Primärkassen NRW

„(5) Die Apotheke rechnet grund­sätzlich spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalender­monats, indem die Lieferung erfolgte, mit der Kranken­kasse oder den von dieser benannten Stellen ab.

(6) Rechnet die Apotheke entgegen Absatz 5 erst verspätet nach Ablauf des Monats März des Folge­jahres ab, vergütet die Kranken­kasse mindestens 75 v. H. des Apotheken­einkaufs­preises. Maßnahmen nach § 20 bleiben hiervon unberührt.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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