Kann ein Patient ein GKV-Rezept als Privatrezept mit der Krankenkasse verrechnen?

Einer unserer Kunden bekommt auf Kassenrezept Duloxetin verordnet. Er besteht darauf, dass er das Original Cymbalta braucht. Der Arzt weigert sich jedoch, die Verordnung dementsprechend zu ändern, da er kostengünstig verordnen möchte. Jetzt ergibt sich für uns die Frage, ob wir das Kassenrezept als Privatrezept behandeln können und der Patient dies im Nachhinein bei der Krankenkasse einreichen kann. Er wäre in jedem Fall bereit, die Mehrkosten für Cymbalta zu tragen.

Antwort:

Seit Inkrafttreten des AMNOG (Arzneimittel­markt­neuordnungs­gesetz) im Jahre 2011 ist es möglich, dass Patienten ihre Wunscharznei bekommen – auch dann, wenn diese bei der jeweiligen Kranken­kasse nicht rabattiert ist. Dazu müssen sie zunächst den vollen Preis des Arznei­mittels in der Apotheke bezahlen und erhalten später nach Einreichung der Rezept­kopie und der Quittung bei der Krankenkasse eine Rück­erstattung. Diese Art der Rückerstattung ist in § 4 (4a) Rahmenvertrag geregelt.

Patienten müssen damit rechnen, dass die Kassen sowohl die entgangenen Rabatte, als auch eine Verwaltungs­gebühr vom Erstattungs­preis abziehen.

Ablaufschema:

  • Das Originalkassenrezept wird mit der Sonder-PZN 02567024 und Faktor „7“ bedruckt. Als Taxbetrag wird „0“ eingetragen.
  • Der Versicherte zahlt in der Apotheke den vollen Preis des Arzneimittels (AVP).
  • Anschließend erhält der Versicherte eine Kopie des bedruckten Originalrezeptes und die Quittung über den Arzneimittelkauf. Beides wird für die Kostenerstattung durch die Krankenkasse benötigt.
  • Das Originalrezept wird über das Apothekenrechenzentrum abgerechnet. Die Apotheke erhält für den Bearbeitungsaufwand 0,50 € zzgl. Mehrwertsteuer je Rezept.
Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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