Kann ein „Null-Rezept“ retaxiert werden?

Für einen zuzahlungspflichtigen Kunden der DAK haben wir ein Rezept erhalten, auf dem unter anderem „ASS 100 mg Hexal 100 Stück“ verordnet wurden. Rabattpartner ist 1A Pharma und nicht Hexal, der Kunde hätte aber gerne Hexal. Wir würden jetzt Hexal abgeben, da der Kunde das Präparat ja ohnehin selber zahlen muss (kostet unter 5 Euro).

Was könnte uns bei dieser Abgabe im schlimmsten Falle passieren? Den entgangenen Kassenrabatt kann die Krankenkasse in unseren Augen nicht unbedingt einfordern, weil sie so den Vertragspreis verraten würde. Und erstattet bekommen würden wir die „0,00 €“ ja sowieso nicht.

Die anderen Artikel unter Beachtung der Reihenfolge geben wir natürlich rabattkonform ab.

Antwort:

Im Falle, dass der Patient den kompletten Betrag privat zahlt, kann die Krankenkasse unserer Meinung nach in der Tat nichts retaxieren.

Der Apotheker muss jedoch Verordnungsblätter, bei denen der Bruttopreis nicht höher als der entsprechende Betrag der gesetzlichen Zuzahlung ist (also sogenannte „Null-Rezepte“), ebenfalls an das Rechenzentrum weiterleiten, sodass die Rezepte dokumentiert werden und deren Volumen erfasst wird:

§ 300 SGB V Abrechnung der Apotheken und weiterer Stellen

(1) Die Apotheken und weitere Anbieter von Arzneimitteln sind verpflichtet, unabhängig von der Höhe der Zuzahlung (oder dem Eigenanteil),

1. bei Abgabe von Fertigarzneimitteln für Versicherte das nach Absatz 3 Nr. 1 zu verwendende Kennzeichen maschinenlesbar auf das für die vertragsärztliche Versorgung verbindliche Verordnungsblatt oder in den elektronischen Verordnungsdatensatz zu übertragen,

2. die Verordnungsblätter oder die elektronischen Verordnungsdatensätze an die Krankenkassen weiterzuleiten und diesen die, nach Maßgabe der nach Absatz 3 Nr. 2 getroffenen Vereinbarungen, erforderlichen Abrechnungsdaten zu übermitteln.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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