Kann ein Nachfolgeartikel mit gleicher N-Bezeichnung abgegeben werden?

Uns liegt ein Rezept über „Tianeurax 12,5 mg FTA 100 N3 PZN 09680232“ vor. Die 100er-Packung ist AV und nicht mehr erhältlich, als Nach­folger wird eine Packung mit 300 Stück angezeigt, die ebenfalls eine N3-Kenn­zeichnung trägt.

Dürfen wir hier statt 100 St. auch 300 St. Tianeurax abgeben, da die 100er-Packung außer Handel ist und die 300 St. auch als N3 gekenn­zeichnet sind?

Antwort

Auch wenn es sich bei der 300-St.-Packung N3 um den Nach­folge­artikel der 100er-Packung N3 handelt, darf dieser nach unserer Einschätzung nicht ohne Änderung der Verordnung abgegeben werden. Grund­sätzlich muss bei Nach­folge­artikeln immer darauf geachtet werden, dass für einen Austausch auch die Aut-idem-Kriterien erfüllt werden. Doch hier gibt es eine Besonderheit.

Der Grund liegt in der unter­schiedlichen Zuordnung der Produkte. Die neue Packungs­größe zu 300 St. N3 wird nicht wie der Vorgänger den Psycho­pharmaka zugeordnet, sondern dem Wirk­stoff Tianeptin, der nun eine ganz eigene Gruppe besitzt:

Laut § 18 Abs. 1 Rahmen­vertrag ist es nicht erlaubt, Arznei­mittel mit identischer Norm­größe, aber unter­schiedlicher Zuordnung nach Packungs­größen­verordnung auszu­tauschen:

18 Sonderfälle aufgrund besonderer Abgabekonstellationen

„Beim Austausch von Fertig­arznei­mitteln, deren Stück­zahl aufgrund unter­schiedlicher Positionen in der PackungsV mehr als einer N-Bezeichnung zuge­ordnet werden kann, ist abweichend von § 8 Absatz 3 nur der N-Bereich maß­gebend, der zu der verordneten PZN im Preis- und Produkt­verzeichnis ange­geben ist. Eine Wirk­stoff­verordnung ist in solchen Fällen dann eine unklare Verordnung, wenn nicht sowohl Stück­zahl als auch eine zuge­hörige N-Bezeichnung ange­geben werden.“

Der Arzt sollte daher in diesem Fall die Verordnung auf die gewünschte Packungsgröße ändern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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