Kann ein Lifestyle-Arzneimittel zulasten der GKV verordnet werden?

Wir haben eine Verordnung über das „Viridal 10 mg Starter Set“ zulasten der AOK erhalten. Die EDV meldet, dass nur in Ausnahmefällen eine Erstattung des Lifestylepräparates möglich ist und dass es nach Anlage II Arzneimittel-Richtlinie als Diagnostikum erstattet werden kann.

Auf dem Rezept ist keine Diagnose angegeben. Können wir dies nun retaxsicher zulasten der AOK abrechnen?

Antwort

Viridal kann, wie Sie richtig schreiben, nach Anlage II Arzneimittel-Richtlinie (§ 34 Abs. 1 Satz 7 SGB V) als Diagnostikum verordnet werden. Zu diesem Zweck ist es dann auch erstattungsfähig. Der Arzt muss keine Diagnose auf das Rezept schreiben und die Apotheke muss die Verwendung als Diagnostikum auch nicht prüfen. Sie können das Arzneimittel daher nach unserer Einschätzung retaxsicher zulasten der AOK abgeben. Vielleicht notieren Sie noch einen Hinweis auf diese Ausnahme nach Anlage II auf dem Rezept.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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