Kann ein Lebensmittel zulasten der GKV verordnet werden?

Uns liegt ein Kassen­rezept über Tromcardin complex vor. Der Arzt meint, es werde bei Herz­rhythmus­störungen von der Kasse über­nommen.

Es ist aber als Lebens­mittel eigentlich nicht erstattungs­fähig, oder gibt es da eine Ausnahme?

Antwort

Nach unserem Kenntnis­stand gibt es keine Ausnahme­regelung für Tromcardin complex. Es handelt sich, wie Sie richtig schreiben, um ein Lebens­mittel, welches grund­sätzlich nicht erstattungs­fähig ist. Daher muss der Patient das Mittel privat bezahlen.

Bestimmte OTC-Arznei­mittel können im Rahmen der Vorgabe von Anlage I der AM-RL des G-BA auch für Erwachsene zulasten der GKV verordnet werden, doch Lebens­mittel sind davon nicht abgedeckt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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