Kann ein Lebensmittel zulasten der GKV verordnet werden?
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Uns liegt ein Kassenrezept über Tromcardin complex vor. Der Arzt meint, es werde bei Herzrhythmusstörungen von der Kasse übernommen.
Es ist aber als Lebensmittel eigentlich nicht erstattungsfähig, oder gibt es da eine Ausnahme?
Antwort
Nach unserem Kenntnisstand gibt es keine Ausnahmeregelung für Tromcardin complex. Es handelt sich, wie Sie richtig schreiben, um ein Lebensmittel, welches grundsätzlich nicht erstattungsfähig ist. Daher muss der Patient das Mittel privat bezahlen.
Bestimmte OTC-Arzneimittel können im Rahmen der Vorgabe von Anlage I der AM-RL des G-BA auch für Erwachsene zulasten der GKV verordnet werden, doch Lebensmittel sind davon nicht abgedeckt.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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