Kann ein Glucose-Lebensmittel auf Sprechstundenbedarf abgerechnet werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine allgemeine Frage zur Belieferung von Sprechstundenrezepten (Bereich Niedersachsen) über orale Glucosetoleranz-Lösungen.
Accu-Chek Dextrose O.G.T. Saft ist ja leider außer Handel.
Können wir neben der Rezeptur nach NRF auch Gluco75 Pulver (PZN: 9942206) auf ein Sprechstundenrezept abrechnen?
Antwort
In Anlage 1 zur Vereinbarung über die Verordnung von Sprechstundenbedarf zwischen der KVN und den Verbänden der Krankenkassen wird nur ein oraler Glucosetoleranztest oder Glucosepulver als Rezeptur genannt, kein Fertigpulver (das von Ihnen genannte ist übrigens als Lebensmittel im Handel).

Daher ist davon auszugehen, dass das Fertigpulver nicht abgerechnet werden kann.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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