Kann ein Entlassrezept ohne Entlassrezeptbalken beliefert werden?
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Wir bekommen in letzter Zeit immer wieder Entlassrezepte, die aber nicht auf einem Entlassmanagement-Formular gedruckt wurden, sondern auf normalen Muster-16-Rezepten. Der Status trägt am Ende die Ziffer 4, die BSNR beginnt mit „75“. Allerdings weicht auch die unten rechts aufgedruckte BSNR von der oben aufgedruckten Zahl ab und beginnt nicht mit „75“.
Können wir solche Rezepte beliefern?
Antwort
In Anlage 8 zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V („Ergänzende Bestimmungen für die Arzneimittelversorgung im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Absatz 1a SGB V“) ist definiert, wie ein Entlassrezept auszusehen hat:
1 Arzneiverordnungsblätter und elektronische Verordnungen im Entlassmanagement
„(1) Eine Verordnung gilt als Entlassverordnung, wenn die papiergebundene Verordnung auf einem Vordruck erfolgt, der dem Arzneiverordnungsblatt (Muster 16) der Anlage 2/2a des BMV-Ä in der jeweils gültigen Fassung entspricht, mit der Sonderkennzeichnung ‚Entlassmanagement‘ gemäß Anlage 2 – Technische Anlage zum Rahmenvertrag Entlassmanagement von Krankenhäusern nach § 39 Absatz 1a Satz 9 SGB V – versehen ist und die Betriebsstättennummer (BSNR) in der Codierleiste mit den Ziffern ‚75‘ beginnt. Elektronische Verordnungen sind entsprechend den Vorgaben der Anlage 2b des BMV-Ä gekennzeichnet.“
Da Ihr Rezept nicht auf dem vorgeschriebenen Formular ausgestellt wurde, fehlt eindeutig eine Voraussetzung, die ein Entlassrezept als solches kennzeichnet – damit gilt das vorliegende Rezept nicht als Entlassrezept. Bezüglich der BSNR sollten Sie prüfen, was der zutreffende Liefervertrag in diesem Fall vorsieht: Ist dort eine Prüfpflicht bei abweichenden Nummern vereinbart? Grundsätzlich könnten Sie gemäß Rahmenvertrag die Angaben aus der Codierleiste nach Rücksprache mit dem Arzt verwenden und die andere (fehlerhafte) Nummer streichen, allerdings trägt diese ja nicht die Angaben für das Entlassmanagement. Aufgrund der zahlreichen Fragen zu den Formalien sollten Sie mit dem ausstellenden Krankenhaus Rücksprache halten, um diese eindeutig zu klären.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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