Kann ein Arzt auf einem T-Rezept einen größeren „Urlaubsbedarf“ verordnen?

Wir haben eine Patientin, die T-Rezepte über Revlimid bekommt. Die Ärztin wandte sich jetzt mit der Frage an uns, ob sie dieser Patientin auch einen größeren „Urlaubsbedarf“ verordnen darf – die Patientin wird 3–4 Monate in Griechenland bleiben.

Ist so etwas bei T-Rezepten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben möglich?

Antwort

Sowohl der Hersteller als auch das BfArM haben bestätigt, dass für Frauen im gebärfähigen Alter maximal für den Bedarf für vier Wochen verordnet und abgegeben werden darf. Die Frau müsste sich dann in Griechenland einen Arzt suchen, der die weitere Behandlung übernimmt. Wie das allerdings im Urlaubsland geregelt ist, konnten weder der Hersteller noch das BfArM mitteilen. Vielleicht sollte die Patientin versuchen, sich bei der Deutschen Botschaft in Athen, dem Generalkonsulat in Thessaloniki oder Honorarkonsuln zu informieren. Vielleicht lohnt auch noch einmal eine Anfrage bei der Krankenkasse der Patientin.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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