Kann ein Arzneimittel sowohl dem generischen als auch dem Importmarkt zugeordnet werden?

Uns liegt ein Rezept zulasten der AOK Bayern vor. Verordnet ist das Cosopt-Original in N3 mit Aut-idem-Kreuz. Es gibt Reimporte, welche die Preisgrenze erfüllen und günstig sind. Cosopt ist von der Software im generischen und im Reimport-Markt eingruppiert.

Wäre es nur der Reimport-Markt, dann dürften wir ja das Original auch ohne Probleme abgegeben. Die Tatsache, dass es aber auch im generischen Markt ist, lässt uns eine Retax befürchten, wenn wir nicht den „preisgünstigen“ Reimport abgeben.

Wie ist die korrekte Vorgehensweise in diesem Fall?

Antwort

Nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags muss immer zunächst auf das Vorliegen von Rabattverträgen geprüft werden. Wenn kein Rabattvertrag vorliegt bzw. ein Rabattarzneimittel nicht abgegeben werden kann, muss die Entscheidung getroffen werden, ob eine Abgabe im generischen oder im importrelevanten Markt erfolgen muss. Da sich die Märkte gegenseitig ausschließen, ist es nicht möglich, dass eine Verordnungszeile sowohl dem generischen als auch dem Importmarkt zugeordnet wird. Aufgrund des Aut-idem-Kreuzes liegt bei dieser Verordnung automatisch der Importmarkt vor (ohne Kreuz würde in der Tat eine Abgabe im generischen Markt erfolgen).

Da derzeit kein Rabattartikel innerhalb des Importmarktes vorrangig abzugeben ist, dürfen Sie bis zur Preisgrenze, die hier aufgrund der Verordnung beim Original liegt, alles abgeben – auch das Original. Ihr Einsparziel erreichen Sie jedoch nur mit der Abgabe preisgünstiger Importe.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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