Kann ein anthroposophisches Mittel auf GKV-Rezept abgegeben werden?

Wir haben eine Frage zur Erstattung auf Kassenrezept für einen Patienten der SALUS BKK (IK 105321269). Verordnet wurde das Mittel „Cardiodoron 2 x 50 ml“.

Das Mittel ist zwar verschreibungspflichtig, aber wir sind uns nicht sicher, ob solche Präparate überhaupt von der GKV übernommen werden?

Antwort

Cardiodoron ist ein Mittel der Anthroposophie. Da es sich bei Cardiodoron um ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel handelt, welches keiner Verordnungseinschränkung nach Arzneimittelrichtlinie unterliegt, wird dieses von den gesetzlichen Kassen erstattet. Sie können es also zulasten der Krankenkasse abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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