Kann diese Salicylsäure-Rezeptur abgerechnet werden?

Wir haben eine Frage zur Abrechnung eines Salicylsäurespiritus 2 %. Der Spiritus hat nur Bestandteile, die nicht verschreibungspflichtig sind. Der Arzt hat die Rezeptur trotzdem auf einem Muster-16-Rezept (für einen Erwachsenen) verschrieben. Die Rezeptur lautet:

Salicylsäure 2,0 g

Alc. Isopropyl. 50 % ad 100

Laut der OTC-Ausnahmeliste kann Salicylsäure 2 % bei Psoriasis verschrieben und von der Kasse übernommen werden. Falls es übernommen werden kann, muss die Diagnose dann ebenfalls auf dem Rezept stehen?

Antwort

Wie Sie korrekt recherchiert haben, können mindestens 2%ige Salicylsäure-Zubereitungen laut Anlage I Arzneimittel-Richtlinie bei den dort angegebenen Indikationen zulasten einer GKV verordnet und abgegeben werden:

Anlage I Arzneimittel-Richtlinie

39. Salicylsäurehaltige Zubereitungen (mind. 2 % Salicylsäure) in der Dermatotherapie als Teil der Behandlung der Psoriasis und hyperkeratotischer Ekzeme.

Eine Indikation vermerkt der Arzt nur in der Patientenakte. Auf einem Rezept sollte (außer bei Hilfsmittelverordnungen) nie eine Diagnose angegeben sein. Apotheken müssen diese auch nicht prüfen – es sei denn, es ist doch eine Diagnose angegeben. Sie dürfen diese Rezeptur demnach in diesem Fall zulasten der Techniker herstellen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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