Kann der Kunde auf der Abgabe des Keppra-Originals bestehen?

Uns liegt eine Verordnung zulasten der AOK Rhein­land/Hamburg über das Keppra-Original in zwei verschiedenen Wirk­stärken vor: Keppra 1000 mg (PZN 01218178) FTA N3 200 St. und Keppra 250 mg (PZN 02472186) FTA N3 200 St., beides wurde mit Aut-idem-Kreuz verordnet. Der Patient besteht darauf, Keppra zu erhalten.

Die Abgabe sollte auf dieses Rezept doch möglich sein, oder?

Antwort

Da der Arzt Aut-idem-Kreuze gesetzt hat, ist ein Austausch auf rabat­tierte Generika nicht erlaubt. Ein Austausch zwischen Original und Import ist jedoch möglich. Ein rabat­tierter Import hätte in diesem Fall vor einem nicht rabat­tierten Original Vorrang und umge­kehrt. Für Keppra ist jedoch inner­halb der Import-Original-Gruppe kein Produkt rabat­tiert, sodass Sie bis zur Preis­grenze des verordneten Artikels ein Produkt auswählen dürfen. Aufgrund des Fest­betrags erstattet die Kasse für jeden Artikel einen identischen Preis. Beachten Sie jedoch, dass sowohl die Importe als auch das Original in beiden Stärken deutlich oberhalb des Fest­betrags liegen. Nach Rahmen­vertrag muss – Liefer­barkeit voraus­ge­setzt – jedoch immer ein Artikel gewählt werden, der für den Patienten die geringsten Mehr­kosten hat. Für das Original in der Stärke 1000 mg und 200 St. müsste der Patient insgesamt 682,20 € zuzahlen – bleibt zu klären, ob er dazu bereit ist.

13 Abs. 2 Rahmenvertrag

„Überschreitet der Abgabe­preis sämtlicher zur Auswahl stehenden Fertig­arznei­mittel den Fest­betrag, ist ein Fertig­arznei­mittel mit einer möglichst geringen Auf­zahlung für den Versicherten auszu­wählen.“

Demnach müssten Sie den günstigsten Import abgeben, dessen Abgabe aber auch mit Mehr­kosten für den Kunden verbunden ist. Gleiches gilt für die Wirkstärke 250 mg.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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