Kann Caverject auf Kassenrezept abgerechnet werden?

Uns liegt ein Kassenrezept über „CAVERJECT Impuls 10 µg Zweikammerspr.P+LM H.Inj.L.“ vor. Wir haben im Kopf, dass dies ein Lifestyle-Arzneimittel ist und daher nicht von der GKV erstattet wird. Der Patient behauptet aber, der Arzt habe ihm gesagt, es würde übernommen.

Wer hat nun Recht?

Antwort

In Anlage II der AM-RL des G-BA ist zum Wirkstoff Alprostadil Folgendes zu finden:

Demnach zählt ein Alprostadil-haltiges Arzneimittel, das als Diagnostikum eingesetzt wird, nicht zu den Lifestyle-Arzneimitteln. Sollte der Arzt eine Verordnung auf Kassenrezept vorgenommen und keine Diagnose verzeichnet haben, so sind Sie nach unserer Einschätzung nicht prüfverpflichtet. Sollte der Arzt jedoch eine Diagnose verzeichnet haben, so müssen Sie diese überprüfen. Auch empfiehlt es sich unabhängig davon, ob Sie prüfverpflichtet sind oder nicht, mit dem Arzt Rücksprache zu halten, um sicherzugehen, dass diesem kein Versehen unterlaufen ist – damit erhält man sich das kollegiale Vertrauen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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