Kann Caverject auf Kassenrezept abgerechnet werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Kassenrezept über „CAVERJECT Impuls 10 µg Zweikammerspr.P+LM H.Inj.L.“ vor. Wir haben im Kopf, dass dies ein Lifestyle-Arzneimittel ist und daher nicht von der GKV erstattet wird. Der Patient behauptet aber, der Arzt habe ihm gesagt, es würde übernommen.
Wer hat nun Recht?
Demnach zählt ein Alprostadil-haltiges Arzneimittel, das als Diagnostikum eingesetzt wird, nicht zu den Lifestyle-Arzneimitteln. Sollte der Arzt eine Verordnung auf Kassenrezept vorgenommen und keine Diagnose verzeichnet haben, so sind Sie nach unserer Einschätzung nicht prüfverpflichtet. Sollte der Arzt jedoch eine Diagnose verzeichnet haben, so müssen Sie diese überprüfen. Auch empfiehlt es sich unabhängig davon, ob Sie prüfverpflichtet sind oder nicht, mit dem Arzt Rücksprache zu halten, um sicherzugehen, dass diesem kein Versehen unterlaufen ist – damit erhält man sich das kollegiale Vertrauen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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